Abschreibung gebrauchter Büromöbel

Diese bewusst allgemein gehaltenen buchhalterischen Informationen ersetzen in keinem Fall eine Beratung durch Ihren Steuerberater! Kontaktieren Sie diesen, um Rat in Ihrer individuellen Situation zu erhalten.

Was sind Abschreibungen und wie werden diese berechnet?

Wenn Sie Gegenstände für Ihr Unternehmen kaufen, müssen Sie diese mit ihrem Anschaffungswert, sowie den Anschaffungsnebenkosten und eventuellen weiteren, mit dem Gegenstand in Verbindung stehenden Kosten im Anlagevermögen aktivieren.

Dies gilt für alle Gegenstände, unabhängig davon, ob diese neu oder gebraucht erworben werden.

Erst einmal verringert sich das Vermögen des Unternehmens nicht, da der Gegenstand, das Wirtschaftsgut, an die Stelle des Bankguthabens oder Kassenbestandes tritt. Handelt es sich jedoch um einen abnutzbaren Gegenstand, der über seine Nutzungsdauer durch den Gebrauch an Wert verliert, soll sich dieser Wertverlust und damit die Vermögensverringerung in der Absetzung für Abnutzung (AfA) widerspiegeln. Diese Wertminderung mindert die zu versteuernden Einkünfte des Unternehmens oder Unternehmers.

Die Abschreibungsdauer von Gegenständen richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. AfA-Tabellen dienen hier allgemein akzeptierter Richtwert der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und damit auch als Hinweis, wie lange ein bewegliches Wirtschaftsgut abzuschreiben ist.

Eine Ausnahme hiervon bilden die sog. „Geringwertigen Wirtschaftsgüter“:

Geringwertige Wirtschaftsgüter können bei bestimmten Kaufbeträgen sofort abgeschrieben werden. Ob einzelne Wirtschaftsgüter Ihres Betriebes unter die sog Geringwertigen Wirtschaftsgüter fallen, erklärt Ihnen Ihr Steuerberater.
Auch Büromöbel können unter die Geringfügigkeitsgrenze fallen, die derzeit noch bei 800,00 Euro liegt, jedoch wohl angeboben werden soll.

Sofern Ihre Möbel nicht unter die Geringfügigkeitsgrenze fallen, ergibt sich folgende Situation:

Beispiel – Kauf eines neuen Tisches:

Der Tisch kostet Sie 984,00 Euro inkl. 20% USt. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, können Sie als Anschaffungspreis den Bruttopreis abzüglich der gültigen Umsatzsteuer (hier 820,00 Euro) ansetzen. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, setzen Sie den Bruttopreis von 984,00 Euro an. Wir gehen hier im Weiteren davon aus, dass Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und rechnen mit dem Nettopreis von 820,00 Euro.

Sie bekommen zudem vom Lieferanten 2% Skonto, wenn Sie die Rechnung innerhalb von 8 Tagen zahlen, was Sie in diesem Beispiel auch tun.

Der Versand des Tisches an Ihr Unternehmen (Anschaffungsnebenkosten) kostet sie zudem 75,00 Euro netto.

Sie zahlen somit:

Anschaffungspreis 820,00 €
abzgl. Anschaffungspreisminderung (2% Skonto) 16,40 €
zzgl. Anschaffungsnebenkosten (Versandkosten) 75,00 €
= Anschaffungskosten 878,60 €

In den AfA Tabellen wird von einer gewöhnlichen Nutzungsdauer für Büromöbel von 13 Jahren ausgegangen.

In unserer Beispielrechnung, wie hoch die jährlichen Abschreibungen anzusetzen sind, teilen Sie die Anschaffungskosten i.H.v. 878,60 Euro durch die Nutzungsdauer von 13 Jahren und erhalten so einen jährlichen, gerundeten Abschreibungswert von 67,58 Euro für Ihren gerade gekauften Tisch.

Wie ist das mit gebrauchten Wirtschaftsgütern?

Den Nutzungsdauern der AfA-Tabellen liegt die Annahme zugrunde, dass das Wirtschaftsgut neu gekauft wird.

Bei gebrauchten Büromöbeln kann jedoch in vielen Fällen nicht mehr von der vollen Nutzungsdauer ausgegangen werden, sondern vielmehr von einer wie auch immer gearteten voraussichtlichen Restnutzungsdauer, über welche die Wirtschaftsgüter abzuschreiben sind.

Die voraussichtliche Restnutzungsdauer unter Bezugnahme auf das Alter und den Zustand des gebrauchten Büromöbels individuell zu ermitteln. Bei dieser Ermittlung hilft Ihnen Ihr Steuerberater.

Da bei gebrauchten Büromöbeln jedoch in vielen Fällen nicht mehr von der vollen Nutzungsdauer von 13 Jahren auszugehen ist, sondern stattdessen die voraussichtliche Restnutzungsdauer anzusetzen ist und zudem gebrauchte Büromöbel mit Rabatten von bis zum 80% auf den Neupreis auch noch wesentlich günstiger sind, lohnt sich die Anschaffung gebrauchter Büromöbel gegenüber einer Neumöbelanschaffung in jedem Fall.
In vielen Fällen liegen Sie sogar unter der Geringfügigkeitsgrenze, so dass Sie Ihr Büromöbel sofort in gesamter Höhe abschreiben können..

Dieser Ratgeber dient lediglich einer allerersten Verständnisorientierung, was Abschreibungen überhaupt sind und stellt weder eine juristische oder steuerberaterliche Leistung dar, noch ersetzt er die persönliche Beratung durch Ihren Steuerberater.

Persönlicher Direktkontakt unter 0231 – 700 119 60

Wir beraten Sie gerne persönlich und helfen Ihnen bei der Zusammenstellung Ihres perfekten Büros. Sie möchten Ihre Büromöbel verkaufen? Dann rufen Sie uns an!